Müssen Schülerfirmen bald Steuern zahlen?

Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die eine Änderung der Umsatzsteuerregelung vorsieht. Die Neuregelung führt dazu, dass bald auch Bund, Länder und Kommunen für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Damit soll verhindert werden, dass private Unternehmer beim Wettbewerb benachteiligt werden.
Schülerfirmen in Trägerschaft des Schulträgers
Da Schülerfirmen, die direkt beim Schulträger (das ist häufig die Kommune) angesiedelt sind, künftig von der Neuregelung betroffen sein werden, beschäftigen sich das Fachnetzwerk Schülerfirmen und seine Partner schon länger mit dem Thema. Im November 2021 haben wir den Wirtschafts- und Bildungsministerien eine Stellungnahme mit Reformvorschlägen vorgelegt, wie Schülerfirmen von der Umsatzsteuer befreit werden können, die von Dr. Dirk Eisolt, einem Anwalt für Steuerrecht, erarbeitet wurden. Bisher zieht das Bundesfinanzministerium diese Vorschläge jedoch nicht in Betracht, da es Schülerfirmen nicht als Bildungs- sondern als Wirtschaftsprojekte ansieht.
Schülerfirmen in Trägerschaft des Schulfördervereins
Schülerfirmen in der wirtschaftlichen Trägerschaft des Schulfördervereins sind von der Neuregelung nicht betroffen. Als eingetragener Verein bildet der Schulförderverein eine eigene Rechtsform. Solange die gesamten Umsätze des Fördervereins unter 22.000 Euro bleiben, greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung und es fallen keine Umsatzsteuern an. Erst bei einem größeren Umsatz müssten auch hier Umsatzsteuern abgeführt werden. Nach unseren Erfahrungen hat sich dieses Modell in der Praxis bewährt – auch, weil die Schulfördervereine nah am Schulleben sind. Wir diskutieren aber ebenso Möglichkeiten, wie Schülerfirmen ohne Schulfördervereine bzw. in Trägerschaft der Kommune weiter agieren können.
Derzeit werden in den Bundesländern unterschiedliche Wege eingeschlagen, mit der Situation umzugehen. Wir sind mit unseren Netzwerkpartnern und den Initiativen von „Unternehmergeist in die Schulen“ im Gespräch, so dass wir die unterschiedlichen Möglichkeiten aufzeigen können. Zum kommenden Schuljahresbeginn werden wir Sie näher zum Thema informieren und entsprechende Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen. Besuchen Sie regelmäßig unsere Website und folgen Sie uns auf Facebook, um auf dem Laufenden zu bleiben.
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